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Johannes Berlitz

Mitglied seit 12. Februar 2025

Alle von diesem Teilnehmenden eingereichten Beiträge

Beliebt Ideen haben geladen.

Wasservernebler evtl. kombiniert mit Trinkwasserbrunnen

Johannes Berlitz•vor 2 Monaten Im Urlaub in Pilsen haben wir an vielen Stellen Wasservernebler vorgefunden, die bei der sommerlichen Hitze (und das wird so schnell nicht weniger) angenehme Erfrischung und eine Verbesserung des Mikroklimas bieten. Meine Tochter machte mich darauf aufmerksam, dass es in Dresden seit diesem Jahr Trinkwasserspender mit Vernebler kombiniert gibt: https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/06/pm_010.php Standorte: Wildungen Brunnenstraße, Brunnenallee, Kurpark, Reinhardshausen Hauptstraße, Kurpark

Schild: Bitte nicht die Enten und Schwäne füttern

Johannes Berlitz•vor 2 Jahren Am Schwanenteich sollte ein Schild aufgestellt werden, das darauf hinweist, dass die Enten und Schwäne nicht gefüttert werden sollen und - vor allem - warum nicht. Mein Beitrag: Ich spreche gerne Leute an, die es doch machen, und erkläre es anhand der Gründe, die auf dem Schild stehen. Diese Idee ist natürlich nicht auf den Schwanenteich beschränkt, sondern kann auch an anderen Teichen im Stadtgebiet umgesetzt werden.

Fahrrad-Schutzstreifen stärken

Johannes Berlitz•vor 11 Monaten Im Stadtgebiet sind neue Fahrrad-Schutzstreifen (Verkehrszeichen 340) eingerichtet worden. Die Erfahrung zeigt, dass die Fahrrad-Schutzstreifen an einigen Stellen durchgängig von Kfz befahren werden, was nach StVO nicht zulässig ist und was den Sinn des Fahrrad-Schutzstreifens entfallen lässt. Dieses Fehlverhalten ist weniger zu beobachten auf Straßen, wo die Fahrbahnen entgegengesetzter Fahrtrichtung durch gestrichelte Mittellinien voneinander getrennt sind, Beispiel Stadtring. Auf der Itzelstraße dagegen führt die Mittelfalz in der Fahrbahndecke dazu, dass sich PKW-Fahrer an dieser orientieren und den Fahrrad-Schutzstreifen durchgängig befahren. Meine Vorschläge: 1. Alle Straßen mit Fahrrad-Schutzstreifen mit gestrichelten Mittellinien versehen. 2. Durch Pressearbeit auf die Regelungen der StVO hinweisen: Fahrrad-Schutzstreifen dürfen nur bei Bedarf überfahren werden, nicht durchgängig. Halten und Parken ist dort verboten. Überholen von Fahrrädern mit einem Seitenabstand von 1,50 m, auch wenn diese den Fahrrad-Schutzstreifen befahren. 3. Die Träger des ÖPNV (Busse und Taxis) zu diesen Regelungen schulen und verpflichten.
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