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Fahrrad-Schutzstreifen stärken

Von "Ideenfindung zum Stadtleben 2025 (BürgerBeteiligungsHaushalt)"

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Im Stadtgebiet sind neue Fahrrad-Schutzstreifen (Verkehrszeichen 340) eingerichtet worden. Die Erfahrung zeigt, dass die Fahrrad-Schutzstreifen an einigen Stellen durchgängig von Kfz befahren werden, was nach StVO nicht zulässig ist und was den Sinn des Fahrrad-Schutzstreifens entfallen lässt. Dieses Fehlverhalten ist weniger zu beobachten auf Straßen, wo die Fahrbahnen entgegengesetzter Fahrtrichtung durch gestrichelte Mittellinien voneinander getrennt sind, Beispiel Stadtring. Auf der Itzelstraße dagegen führt die Mittelfalz in der Fahrbahndecke dazu, dass sich PKW-Fahrer an dieser orientieren und den Fahrrad-Schutzstreifen durchgängig befahren.

Meine Vorschläge: 1. Alle Straßen mit Fahrrad-Schutzstreifen mit gestrichelten Mittellinien versehen. 2. Durch Pressearbeit auf die Regelungen der StVO hinweisen: Fahrrad-Schutzstreifen dürfen nur bei Bedarf überfahren werden, nicht durchgängig. Halten und Parken ist dort verboten. Überholen von Fahrrädern mit einem Seitenabstand von 1,50 m, auch wenn diese den Fahrrad-Schutzstreifen befahren. 3. Die Träger des ÖPNV (Busse und Taxis) zu diesen Regelungen schulen und verpflichten.

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